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Rücktritt vom Maklervertrag nach § 30a KSchG: Fristberechnung

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2009, 719 Heft 11 v. 1.11.2009

§ 30a KSchG:

§ 30a Abs 1 KSchG ist nach Wortlaut, Zweck sowie dem Ausnahmecharakter dieser Bestimmung dahin auszulegen, dass unter dem Begriff "am selben Tag" grundsätzlich der Kalendertag der erstmaligen persönlichen Besichtigung des Kaufobjekts und der Abgabe der Vertragserklärung zu verstehen ist.

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