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Keine Zug-um-Zug-Verknüpfung der Ansprüche aus §§ 81 ff EheG

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2009, 693 Heft 11 v. 1.11.2009

§§ 81 ff EheG

§§ 97, 140 und 1052 ABGB:

Zwischen dem Räumungsbegehren eines früheren Ehegatten nach rechtskräftiger Aufteilung des Gebrauchsvermögens und einer dem anderen Teil geschuldeten Ausgleichszahlung besteht keine Zug-um-Zug-Verknüpfung.

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