§ 10 Abs 1, 2 AKG
Art 7, 10 Abs 1 Z 11, Art 120a-c und 144 B-VG idF BGBl I 2008/2:
Die obligatorische Zugehörigkeit grundsätzlich aller Arbeitnehmer zur AK verstößt nicht gegen die verfassungsrechtlichen Grundlagen der Selbstverwaltung. Art 120a Abs 1 B-VG wurde in Klarstellungsabsicht erlassen und sollte nichts an der Zulässigkeit der Einrichtung von Selbstverwaltungskörpern ändern.