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Schneeeinbringung in Gewässer, Zuständigkeit der Wasserrechtsbehörde

RechtsprechungVerwaltungsgerichtshofJBl 2009, 671 Heft 10 v. 1.10.2009

§ 32 WRG

§ 3 AWG 2002:

Der Begriff "Stoffe" im § 3 Abs 1 Z 1 AWG 2002 umfasst auch Schnee. Die Einbringung von Schnee in ein Gewässer fällt daher unter die Ausnahmebestimmung des § 3 Abs 1 Z 1 AWG 2002. Zur Bewilligung einer solchen Einbringung ist die Wasserrechtsbehörde zuständig.

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