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Hemmung der Verjährung durch gerichtlich angeordnete Fahndungsmaßnahmen

RechtsprechungStrafsachenJBl 2009, 668 Heft 10 v. 1.10.2009

§§ 57 und 58 StGB

Art VI BGBl I 2007/93:

Auch die vom Gericht angeordnete Fahndungsmaßnahme gegen einen bestimmten Täter wegen einer bestimmten Tat - sei es nach altem Recht oder nach § 210 Abs 3 StPO - ist ein verjährungshemmender Umstand iSv § 58 Abs 3 Z 2 dritter Fall StGB mit Wirkung ab deren konkreter Umsetzung durch die Polizei.

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