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Tatbestandliche Handlungseinheit

RechtsprechungStrafsachenJBl 2009, 666 Heft 10 v. 1.10.2009

§§ 105, 106 und 202 StGB:

Mehrere geschlechtsbezogene Handlungen, die nicht im Beischlaf bestehen oder diesem gleichzusetzen sind, aber einem einheitlichen, auf Erzwingung eines geschlechtlichen Missbrauchs gerichteten Tätervorsatz entspringen und zeitgleich oder im nahen zeitlichen Zusammenhang an demselben Opfer begangen werden, sind von einem Schuldspruch nach § 202 Abs 1 StGB mitumfasst.

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