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Rechtskraftwirkung der Entscheidung über die Gegenforderung bei Aufrechnung

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2008, 460 Heft 7 v. 1.7.2008

§ 411 ZPO:

Die Entscheidung über den Bestand oder Nichtbestand einer aufrechnungsweise eingewendeten Gegenforderung begründet Rechtskraft nur bis zur Höhe des Betrages, mit dem aufgerechnet wurde.

OGH 13. 11. 2007, 4 Ob 87/07h (OLG Graz 6. 12. 2006, 4 R 169/06i; LGZ Graz 21. 6. 2006, 13 Cg 175/04z)

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