§§ 443, 872, 928, 1300 und 1313a ABGB
§§ 19 ff WEG:
Eine Klausel, wonach Wohnungseigentum "frei von bücherlichen und außerbücherlichen Lasten" zu übergeben sei, kann vertretbarerweise dahin ausgelegt werden, dass davon rückständiger Sanierungsaufwand für die Wohnungsanlage nicht erfasst ist.