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Pflicht zum Ausmalen und Parkettversiegeln nach Mietende

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2008, 246 Heft 4 v. 1.4.2008

§§ 879, 1096 und 1109 ABGB:

Die Ausmal- und Versiegelungspflicht betrifft keine Maßnahme, die eine Regelung im MRG erfahren hat.

In der Rsp wird auch im Vollanwendungsbereich des MRG implizit überwiegend von einer Anwendbarkeit des § 1096 Abs 1 Satz 1 ABGB ausgegangen: Das ergibt sich aus der Bezugnahme darauf, dass § 1096 ABGB dispositives Recht darstellt und davon abweichende Instandhaltungspflichten des Mieters zulässig vereinbart werden dürfen, soweit nicht Arbeiten nach § 3 Abs 2 MRG betroffen sind.

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