§§ 613 und 615 ABGB:
Wird eine Liegenschaft, an der ein Besitznachfolgerecht (eine fideikommissarische Substitution) besteht, zwangsversteigert, so ist eine Hyperocha, die den nach Befriedigung der Pfandgläubiger verbleibenden "Rest" des Erlöses der Liegenschaft verkörpert, im Sinn des Surrogationsprinzips dem Substitutionsband unterworfen.