Im Gegensatz zur jüngsten Kritik aus der Lehre ist der Verfasser der Ansicht, dass die Verlagerung der Problematik Versuch/Vollendung von der Subsumtionsrüge in den Bereich der Sanktionsrüge sachgerechte Ergebnisse bringt, ohne dogmatische Strukturen des materiellen Rechts zu beeinflussen.