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Sanktions- statt Subsumtionsrüge bei fraglicher Vollendung einer Tat

AufsätzeSenatspräsident des OGH Hon.-Prof. Dr. Eckart RatzJBl 2008, 708 Heft 11 v. 1.11.2008

Im Gegensatz zur jüngsten Kritik aus der Lehre ist der Verfasser der Ansicht, dass die Verlagerung der Problematik Versuch/Vollendung von der Subsumtionsrüge in den Bereich der Sanktionsrüge sachgerechte Ergebnisse bringt, ohne dogmatische Strukturen des materiellen Rechts zu beeinflussen.

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