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Zur Anwendbarkeit der Abberufungsklage nach § 16 Abs 2 GmbHG auf eine Rechtsanwalts-GmbH*)*)Siehe dazu auch die E des OGH vom 8. 5. 2008, 6 Ob 36/08z, abgedruckt in diesem Heft der JBl 2008, 662 ff. Die vorliegende Arbeit beruht auf einem Rechtsgutachten, das die Verfasser zu diesem Verfahren erstattet haben.

Aufsätzeo. Univ.-Prof. Dr. Martin Karollus, a. Univ.-Prof. Dr. Eveline ArtmannJBl 2008, 613 Heft 10 v. 1.10.2008

Meinungsverschiedenheiten unter Gesellschaftern oder Geschäftsführern treten nicht nur bei gewerblich tätigen Gesellschaften, sondern auch in Rechtsanwaltsgesellschaften auf. Da nach § 21c Z 2 RAO einer Rechtsanwalts-GmbH Rechtsanwälte nur als Gesellschafter-Geschäftsführer angehören dürfen und nach § 21c Z 9 RAO alle der Gesellschaft angehörenden Rechtsanwälte allein zur Geschäftsführung und Vertretung befugt sein müssen, erhebt sich die Frage, ob eine Abberufungsklage nach § 16 Abs 2 GmbHG in einer Anwalts-GmbH zulässig ist.

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