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Klarstellungen zur Grundrechtsbeschwerde

RechtsprechungStrafsachenJBl 2007, 604 Heft 9 v. 1.9.2007

§ 2 Abs 1 GRBG; § 281 Abs 1 Z 5 und 5a und § 180 Abs 2 und 3 StPO:

Im Verfahren über eine Grundrechtsbeschwerde kann nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes die Sachverhaltsgrundlage des dringenden Tatverdachts nur nach Maßgabe der Mängel- und Tatsachenrüge der Z 5 und 5a des § 281 Abs 1 StPO in Frage gestellt werden.

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