§§ 3 und 4 AVRAG:
Das AVRAG bietet keine normative Grundlage für die Annahme einer Befristung des Kündigungsschutzes nach einem Betriebsübergang.
Eine Kündigung wegen des Betriebsüberganges ist nichtig gem § 879 ABGB. Für die Frage, ob eine Kündigung allein durch den Betriebsübergang begründet ist, kommt dem zeitlichen Zusammenhang Indiz-Charakter zu.