Der 19. Bericht stellt allgemein-verwaltungsrechtliche Fragen in den Vordergrund. Die Nachbarrechte in Anlagenverfahren sind unter Deregulierungs-Druck geraten; der VfGH sucht über den Gleichheitssatz gegenzusteuern. Dem Erfindungsreichtum an Formen des Verwaltungshandelns werden durch den sparsamen Rechtsquellenkatalog der Verfassung Grenzen gesetzt. Ein Ausländerwahlrecht unterliegt nach Meinung des VfGH auf sämtlichen Stufen politischer Repräsentation dem Gesamtänderungsvorbehalt. Die Gesetzgebungstechnik wird zunehmend zum Sorgenkind.