Ortsnamenfragen haben sich in vielen Staaten als politisch äußerst brisant erwiesen. Zur Lösung dieser Fragen stehen nunmehr einschlägige völkerrechtliche und europarechtliche Standards zur Verfügung. Oft werden diese aber auch ignoriert und fehlinterpretiert. Ziel dieses Beitrages ist es, die Reichweite und Leistungsfähigkeit dieser Standards zu untersuchen. Es wird gezeigt, dass die Vertragspraxis in Bezug auf die Europäische Rahmenkonvention zum Schutz nationaler Minderheiten zu einer extensiven Auslegung der an und für sich sehr vorsichtig formulierten Ortsnamenbestimmungen in dieser Konvention geführt hat. In Österreich hat die - wenn auch dogmatisch umstrittene - Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs in dieser Frage weitere minderheitenfreundliche Maßstäbe gesetzt. Wird die Kärntner Minderheitenproblematik in diesem Sinne gelöst, so würde dies Österreichs traditionell sehr gute Reputation im Minderheitenrecht weiter stärken.