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Berufung einer Rechtsanwalts-GmbH auf erteilte Vollmacht im Grundbuchsverfahren

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2007, 114 Heft 2 v. 15.2.2007

§§ 31 und 77 GBG; § 30 Abs 2 ZPO; §§ 1a ff und 21c ff RAO:

§ 30 Abs 2 ZPO ist auch in Grundbuchssachen sinngemäß anzuwenden.

Eine Rechtsanwalts-GmbH kann sich (auch) im Grundbuchsverfahren grundsätzlich auf § 30 Abs 2 ZPO berufen, und zwar - vom Fall begründeter Zweifel abgesehen - ohne dabei die organschaftlichen Vertreter benennen und ohne für diese einen schriftlichen Vollmachtsnachweis vorlegen zu müssen.

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