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Keine Stellvertretung im Vereinsvorstand

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2007, 117 Heft 2 v. 15.2.2007

§§ 1 ff VerG 1951; § 5 VerG 2002:

Ein Mitglied des Vorstandes eines Vereins kann sich in Vorstandssitzungen jedenfalls nicht durch eine vorstandsfremde Person vertreten lassen.

OGH 6. 4. 2006, 6 Ob 79/06w (LGZ Wien 21. 12. 2005, 35 R 692/05g; BG Innere Stadt Wien 11. 7. 2005, 19 C 135/03a)

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