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Aufrechnung nach Verständigung von der Zession künftiger Forderungen / Kostenforderung des Rechtsanwaltes

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2007, 724 Heft 11 v. 1.11.2007

§ 19 RAO

§§ 1438 ff ABGB:

Das Recht des Rechtsanwaltes nach § 19 Abs 1 RAO ist ein Aufrechnungsrecht, auf dessen Auslegung die §§ 1438 ff ABGB zur Anwendung gelangen, soweit dem nicht die Besonderheiten des Bevollmächtigungsvertrages entgegenstehen.

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