§ 7 AngG:
Schon der Umstand, dass die in § 7 Abs 2 AngG normierte Alternative zum Schadenersatzanspruch des Arbeitgebers an „die … geschlossenen Geschäfte“ anknüpft,
Seite 669
§ 7 AngG:
Schon der Umstand, dass die in § 7 Abs 2 AngG normierte Alternative zum Schadenersatzanspruch des Arbeitgebers an „die … geschlossenen Geschäfte“ anknüpft,
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