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Straffestsetzung bei Ladendiebstahl eines Asylwerbers

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2006, 470 Heft 7 v. 17.7.2006

§§ 15, 32, 37, 43, 43a, 105 und 127 StGB; § 281 Abs 1 Z 10 und Z 11 StPO:

Für einen beim versuchten Ladendiebstahl eines Fläschchens Parfum im Wert von € 12,90 ertappten Asylwerber, der anschließend durch Umsichschlagen den Kaufhausdetektiv zur Unterlassung der Anhaltung zu nötigen versucht, ist eine (hinsichtlich eines Teils von fünf Monaten bedingt nachgesehene) Freiheitsstrafe von sieben Monaten bei weitem überhöht.

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