§ 180 Abs 2 und 3, § 182 Abs 4 und § 193 Abs 1 StPO; § 2 Abs 1 und § 7 Abs 1 GRBG:
Bei einem des versuchten - mutmaßlich gem dem ersten Fall des § 131 StGB qualifizierten - Ladendiebstahls beschuldigten Asylwerber, der bereits eineinhalb Jahre ordnungsgemäß gemeldet im selben Flüchtlingshaus wohnt und dessen drei Kinder hier die Schule besuchen, kann von Fluchtgefahr nicht die Rede sein.