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Übernahmsschein gem § 131 PostO betreffend Annahmeerklärung des Käufers erlaubt Vormerkung des Eigentumsrechts

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2006, 319 Heft 5 v. 15.5.2006

§§ 26 ff und 94 GBG; § 131 PostO:

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