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Unterdrückung von Bankomatkarten

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2006, 59 Heft 1 v. 3.2.2006

§§ 1, 61, 74 Abs 1 Z 10, §§ 229 und 241e StGB:

Bankomatkarten sind seit dem 1. 5. 2004 Tatobjekt des neu geschaffenen Delikts der Entfremdung unbarer Zahlungsmittel gemäß § 241e StGB. Auf eine vor dem genannten Zeitpunkt begangene Unterdrückung einer Bankomatkarte ist § 241e Abs 3 StGB und nicht § 229 Abs 1 StGB anwendbar. § 229 Abs 1 StGB tritt gegenüber § 241e Abs 3 StGB als stillschweigend subsidiär zurück.

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