§ 41 Abs 2 und 3, § 276 und § 281 Abs 4 StPO; Art 6 Abs 3 lit c MRK; § 45 Abs 4 RAO:
Ein Verteidiger, der nicht an die Unschuld des Angeklagten glaubt, verletzt per se nicht das Recht auf wirksame Verteidigung iSd Art 6 Abs 3 lit c MRK. Der mangels Vertrauen des Angeklagten in einen derartigen Verteidiger gestellte Enthebungsantrag bildet somit keinen vom Gericht zu beachtenden Unterbrechungs- oder Vertagungsgrund.