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Form der gerichtlichen Aufkündigung / Beachtlichkeit von Rechtsgutachten / Anwendungsbereich des Sportstättenschutzgesetzes

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2005, 590 Heft 9 v. 15.9.2005

§§ 562 und 564 ZPO; §§ 112, 146 und 147 Geo; § 1 SportstättenschutzG:

Zur Form des Gerichtsauftrags bei gerichtlicher Aufkündigung.

Die Verweisung auf ein privates Rechtsgutachten, das der Revision beigeschlossen ist und dessen Inhalt sich der Rechtsmittelwerber - wenn auch nur durch Verweisungen - im Zuge der Revisionsausführungen zu Eigen macht, ist beachtlich.

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