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Anerkenntnisurteil im Verfahren vor dem OGH

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2005, 589 Heft 9 v. 15.9.2005

§ 395 ZPO:

Der erkennende Senat erachtet auch in dritter Instanz ein (eindeutiges, unbedingtes, somit vorbehaltloses) Anerkenntnis des Klageanspruchs durch die bekl Partei und die Fällung eines Anerkenntnisurteils nach § 395 ZPO über Antrag der kl Partei für zulässig. Denn das im Rechtsmittelverfahren geltende Neuerungsverbot schließt ein solches prozessuales Anerkenntnis nicht aus.

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