§§ 27, 28, 35 und 37 SMG; § 289 StPO:
Bei Kassierung eines Schuldspruchs wegen Verbrechens nach § 28 Abs 2 SMG ist auch der zusätzliche Schuldspruch nach § 27 Abs 1 SMG aufzuheben, um eine allfällige gesetzlich gebotene Diversion zu ermöglichen.
§§ 27, 28, 35 und 37 SMG; § 289 StPO:
Bei Kassierung eines Schuldspruchs wegen Verbrechens nach § 28 Abs 2 SMG ist auch der zusätzliche Schuldspruch nach § 27 Abs 1 SMG aufzuheben, um eine allfällige gesetzlich gebotene Diversion zu ermöglichen.