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Aufrechnung gegen mehrere Hauptforderungen ohne Widmungserklärung

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2005, 515 Heft 8 v. 16.8.2005

§§ 1416 und 1438 ff ABGB:

Da eine Aufrechnung nichts anderes als eine Zahlung darstellt, gilt auch die gesetzliche Tilgungsanordnung des § 1416 ABGB.

OGH 25. 1. 2005, 10 Ob 84/04g (OLG Wien 15. 6. 2004, 3 R 201/03f; LG Wiener Neustadt 25. 7. 2003, 23 Cg 309/98v, 343/98v)

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