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Kein Schadenersatz für „verfrühten Tod“

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2005, 513 Heft 8 v. 16.8.2005

§ 1325 ABGB:

Eine Entschädigung (an die Erben eines Verstorbenen) als Ausgleich für „verfrühten Tod“ ist dem österr Recht unbekannt.

OGH 1. 3. 2005, 2 Ob 55/04h (OLG Wien 12. 12. 2003, 11 R 152/03h; LGZ Wien 20. 6. 2003, 19 Cg 42/02i)

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