§ 25 StPO; Art 6 MRK; § 34 StGB:
Eine gemäß § 25 StPO unzulässige Tatprovokation durch einen Organwalter des Staates ist nicht gegeben, wenn der Angeklagte die in Rede stehende strafbare Handlung ihrer Art nach auch ohne Intervention des verdeckten Ermittlers begangen hätte. Eine dem Staat zurechenbare Bestimmung des Angeklagten zu seiner strafbaren Handlung liegt diesfalls nicht vor.