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„Sozialer Krankheitsbegriff" / erektile Dysfunktion

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2005, 527 Heft 8 v. 16.8.2005

§§ 116 ff, 120 und 133 ASVG:

Die gesetzliche Krankenversicherung schuldet bei wertender Betrachtung des Begriffs der „Krankheit“ keine Erstattung der Kosten für Medikamente zur Behandlung einer erektilen Dysfunktion, die die Folge einer (behandlungsbedürftigen) Grunderkrankung (hier: Diabetes) ist.

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