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Regressanspruch des Drittpfandbestellers im Konkurs

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2005, 458 Heft 7 v. 19.7.2005

§§ 17 und 156 KO; § 1358 ABGB:

Der Regressanspruch eines Drittpfandbestellers wird durch einen Zwangsausgleich im Konkurs des Hauptschuldners auf die Ausgleichsquote gemindert. In einem neuerlichen Konkursverfahren des Hauptschuldners besteht er daher nur mehr in diesem Umfang.

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