Subventionen werden in Österreich fast ausschließlich im Wege der Privatwirtschaftsverwaltung vergeben. Das privatrechtliche Subventionsverhältnis ist indes entscheidend durch den verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz geprägt. Aus ihm folgt ein Kontrahierungszwang des Staates mit übergangenen Subventionswerbern und ein Unterlassungsanspruch von Konkurrenten gegen zu Unrecht Geförderte. Ferner verpflichtet der Gleichheitssatz zur Erlassung hinreichend transparenter Förderkriterien. Der Beitrag untersucht diese Wirkungsebenen, versucht sie weiter zu entwickeln und insbesondere die Voraussetzungen für den Rechtsschutz übergangener Subventionswerber und benachteiligter Konkurrenten zu präzisieren. Im Kontext des Konkurrentenschutzes wird eine zwischen den Rechtssicherheitserwägungen der Subventionsempfänger und effizientem Mitbewerberschutz vermittelnde Lösung entwickelt.