Der Vertrag zwischen Theaterveranstaltern und Theaterbesuchern war im österr Schrifttum lange kein Gegenstand juristischer Diskussion. Das Interesse an dieser Materie weckten erst die in einem Zivilprozess ergangenen Urteile nach und wegen einer Inszenierung der Fledermaus bei den Salzburger Festspielen 2001. Hier wird versucht, die Rechtsnatur des Theaterbesuchsvertrags aufzuhellen und die Grenze der (vorvertraglichen) Aufklärungspflicht des Veranstalters - insbesondere von Opernvorstellungen - zu skizzieren. Auf dem Boden erzielter Ergebnisse werden sodann die zuvor erwähnten Urteile und deren Rezensionen erörtert. Abschließend wird an die Verbandsklage erinnert, die eine Anrufung des OGH auch bei einem 4.000 € nicht übersteigenden Entscheidungsgegenstand ermöglicht.