In der 18. Folge der Besprechungsreihe werden die Verbindungslinien zum europäischen Gemeinschaftsrecht vorangestellt. Der VfGH hatte vielfach Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen. Bei der doppelten Bindung des Gesetzgebers kündigt sich eine neue dogmatische Sichtweise an; im Rahmen der Staatshaftung war über „judikatives“ (höchstgerichtliches) Unrecht zu entscheiden. Behandelt werden ferner die Kompetenzverteilung, das unrühmliche Ende der Ambulanzgebühr und eine Gesetzesaufhebung im ABGB. Was verwaltungsrechtliche Fragen angeht, hat sich ein alter Bekannter, die „verschleierte Verfügung in Verordnungsform“, im Abfallrecht eingenistet.