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Klagenhäufung bei formeller Streitgenossenschaft

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2005, 660 Heft 10 v. 21.10.2005

§ 11 Z 2 und § 227 ZPO:

Die Ansprüche mehrerer Kläger als formelle Streitgenossen gegen denselben Beklagten können zufolge § 227 Abs 2 ZPO vor dem Gerichtshof durchgesetzt werden, wenn der Streitwert der Ansprüche auch nur eines Klägers die Gerichtshofgrenze übersteigt.

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