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Streitwert bei Teileinklagung

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2005, 658 Heft 10 v. 21.10.2005

§ 55 JN:

Bei Einklagung von Schadenersatzansprüchen, die ziffernmäßig ganz klar umgrenzt sind, ist der Streitwert des Gesamtschadens auch dann maßgebend, wenn nur ein ziffernmäßig genannter - in der Klage ausdrücklich als Teilbetrag der bezifferten Gesamtforderung bezeichneter - Teil dieser Schadenersatzforderung eingeklagt wurde.

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