§ 879 Abs 3 ABGB; §§ 6 und 28 KSchG; § 439a HGB; Art 1 ff CMR:
Soweit AGB für Beförderungsverträge auch im Verhältnis zu Verbrauchern eingreifen können, schließt deren Vereinbarkeit mit der CMR und anderen internationalen Abkommen eine Prüfung nach den strengeren Regeln des KSchG nicht aus.