Im Recht der gesetzlichen Erbfolge streiten seit der Urfassung des ABGB 1811 bis auf unsere Zeit herauf die beiden gegensätzlichen Prinzipien der materiellen Repräsentation und des formellen Eintrittes eines Nachkommen um die Vorherrschaft. Im Anschluss an eine 1981 erschienene Arbeit, welche die historische Entwicklung an den Hinderungsgründen Erbunwürdigkeit, rechtmäßige Enterbung, negatives Testament, Erbverzicht und Erbsentschlagung exemplifiziert, wird die jüngere Rechtsentwicklung in Gesetzgebung, Lehre und Rechtsprechung, erweitert um das neue Institut der Pflichtteilsminderung, dargelegt. Daraus ist zu erkennen, dass die schon seit der III. Teilnovelle 1916 vorherrschende Vorstellung des rein formellen Eintrittes seither insgesamt weiter an Boden gewonnen hat.