Mit 1. Mai 2004 tritt in Österreich das Bundesgesetz über Mediation in Zivilrechtssachen (Zivilrechts-Mediations-Gesetz - ZivMediatG) in Kraft1). Durch dieses Gesetz wird die Mediation in zivilrechtlichen Angelegenheiten erstmals in Europa einer umfassenden Regelung zugeführt. Im folgenden Beitrag sollen die wesentlichen Bestimmungen des ZivMediatG vorgestellt werden. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Definition der Mediation in Zivilrechtssachen und den Voraussetzungen für die Eintragung in die Liste der Mediatoren sowie den Rechten und Pflichten eines eingetragenen Mediators. Weitere Regelungsschwerpunkte des neuen Gesetzes betreffen die Qualitätssicherung der Ausbildung für Mediatoren sowie die durch ein Mediationsverfahren ausgelöste Fristenhemmung 2).