vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Unanfechtbarkeit der Entscheidung über die sachliche Zuständigkeit bei Klagsverbindung in einer „Sammelklage“

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2004, 185 Heft 3 v. 18.3.2004

§§ 11 und 227 Abs 2 ZPO; § 45 JN:

Eine allfällige Unzulässigkeit einer objektiven Klagehäufung kann die sachliche Unzuständigkeit des Handelsgerichts als Erstgericht begründen, wenn der Streitwert die Gerichtshofsgrenze nicht übersteigt. Hat das Gericht aber seine sachliche Zuständigkeit bejaht, kann diese Entscheidung gem § 45 JN nicht weiter angefochten werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!