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Unanfechtbarkeit der Entscheidung über die sachliche Zuständigkeit bei Klagsverbindung in einer „Sammelklage“

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2004, 185 Heft 3 v. 18.3.2004

§§ 11 und 227 Abs 2 ZPO; § 45 JN:

Eine allfällige Unzulässigkeit einer objektiven Klagehäufung kann die sachliche Unzuständigkeit des Handelsgerichts als Erstgericht begründen, wenn der Streitwert die Gerichtshofsgrenze nicht übersteigt. Hat das Gericht aber seine sachliche Zuständigkeit bejaht, kann diese Entscheidung gem § 45 JN nicht weiter angefochten werden.

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