§ 8 Abs 3 VersVG; § 2 Abs 5 und § 18 WEG; § 1 KSchG:
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft iSd § 18 WEG ist nur dann Unternehmer iSd KSchG, wenn sie sich professionell organisiert und in Ausübung wirtschaftlicher Tätigkeit Dritten auf dem Markt als Anbieter von Leistungen gegenübertritt.