Art 22 Nr 1 EuGVVO; § 364 ABGB:
Immissionsabwehrklagen sind Klagen, die ein dingliches Recht zum Gegenstand haben, iSv Art 22 Nr 1 EuGVVO. Österreichische Gerichte sind daher für eine vorbeugende Unterlassungsklage gegen radioaktive Immissionen, die von einem ausländischen AKW auf ein inländisches Grundstück einwirken können, zuständig.