Die Handelsrechtsreform sieht auch Änderungen im 4. Buch des HGB vor. Dabei geht es um eine inhaltliche Modernisierung, um die systematisch richtige Einordnung von Regeln im ABGB und im UGB sowie um eine Aufhebung überholter Bestimmungen. Der folgende Beitrag stellt diesen Teil der geplanten Reform dar.
Deskriptoren: § 367, § 456 ABGB; § 343, § 345, § 354, § 355, § 356, § 362, § 366, § 377, § 381 HGB; Art 8 Nr 11, Art 8 Nr 21 4. EVHGB.