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Kein Anspruch auf Barauszahlung eines Überschusses bei Ausscheiden aus einem „Barter-Club“

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2004, 785 Heft 12 v. 15.12.2004

§§ 879 und 1045 ABGB:

AGB eines Tauschringes („Barter-Club“), wonach im Falle des Ausscheidens kein Anspruch auf Barauszahlung eines Guthabens, sondern nur auf Ausgleich durch weitere Gegengeschäfte besteht, verstoßen idR nicht gegen die guten Sitten.

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