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Beitrag zum Menschenhandel

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2003, 463 Heft 7 v. 21.7.2003

§ 12 dritter Fall und § 217 Abs 2 StGB; § 281 Abs 1 Z 5 und Z 10 StPO:

Bei strafbaren Handlungen mit überschießendem Vorsatz kann ein Tatbeitrag bis zu dem als materielle Vollendung bezeichneten Zeitpunkt, in dem das über die formale Vollendung hinaus Gewollte einzutreten beginnt, geleistet werden.

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