§ 5 Abs 1 StGB; § 345 Abs 1 Z 8 StPO:
OGH 27. 6. 2002, 15 Os 15/02 (LG St. Pölten 14. 11. 2001, 24 Hv 4/01)
Mit dem angefochtenen - auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden - Urteil wurde Andreas G. des Verbrechens der absichtlichen schweren Körperverletzung nach § 87 Abs 1 und Abs 2 (zweiter Fall) StGB schuldig erkannt, weil er am 17. 5. 2001 in Erpersdorf dem Heinrich G. durch Versetzen von elf Messerstichen eine schwere Körperverletzung absichtlich zufügte, wobei die Tat den Tod des Geschädigten zur Folge hatte.