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Vertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter schützt idR nicht reine Vermögensinteressen / Drittschadensliquidation / Aktivlegitimation

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2003, 379 Heft 6 v. 27.6.2003

§§ 881, 1151 ff und 1295 ff ABGB:

OGH 28. 11. 2002, 8 Ob 287/01s (OLG Wien 20. 9. 2001, 1 R 121/01y; HG Wien 30. 3. 2001, 33 Cg 240/00v)

Die mit der Errichtung eines Hotels betraute Generalunternehmerin beauftragte eine Arbeitsgemeinschaft mit der Herstellung der Haustechnik im Gebäude. Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft waren die Bekl und weitere zwischenzeitig insolvent gewordene Unternehmen. Die Kl war von der Generalunternehmerin mit der Montage abgehängter Decken und deren Verspachtelung beauftragt.

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